Die Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs endet oftmals gedanklich mit dem eigenen Lebensende. Die Möglichkeiten zur Fortwirkung bzw. zur fortwährenden Setzung von positiven Impulsen im Leben derjenigen Menschen, die dem Erblasser am nächsten sind, sind mannigfaltig. Hierfür muss aber zunächst grundlegend die eigene Rechtslage erfasst und gestaltet werden. Oftmals existiert kein Testament oder lediglich ein handschriftliches Testament, das in den weit überwiegenden Fällen unwirksam oder undeutlich ist. Folge hiervon ist, dass Personen zu Erben werden, die der Erblasser oder die Erblasserin ausschließen wollte.
Ziel dieses Vortrages ist es, ein grundlegendes Verständnis der Erbfolge im deutschen Recht zu erlangen und einzelne Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung zu besprechen, um die eigenen Gestaltungsoptionen abwägen zu können.
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Kursnummer | AW13.03 |
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Kursleitung | Zachow Dr. Mark |
Wochentag | Donnerstag |
Uhrzeit | 18:00 – 19:30 Uhr |
Kurs - Beginn | 05.12.2024 |
Kurs - Ende | 05.12.2024 |
Ort | VHS-Zentrum; 2. Stock, Raum 2.1 |
Dauer | 1 Termin |
Unterrichtsstunden | 2 |
05.12.2024 |
18:00 - 19:30 Uhr |