Das Thema Aufsichtspflicht verunsichert aktuell viele Betreuungskräfte. Manche Fachkräfte fragen sich inzwischen sogar, ob sie die Kinder überhaupt noch anfassen dürfen. Oder sie wissen schlichtweg nicht, ob sie den Anforderungen der Aufsichtspflicht überhaupt gerecht werden. Das Gesetz regelt zwar die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht jedoch den Umfang und Inhalt einer ordnungsgemäßen Aufsichtsführung.
In dieser Fortbildung (Onlinekurs) erhalten Sie die wichtigen Informationen zu den Grundlagen und den konkreten Anforderungen der Aufsichtspflicht. Hilfreiche und praxisbezogene Fallbeispiele werden erörtert, so dass die Fachkräfte wieder in ihrer Handlungssicherheit gestärkt werden.
Für die Teilnahme benötigen Sie einen internetfähigen PC / Laptop / Tablet inklusive Mikrofon und Kamera, sowie einen stabilen Internetanschluss, um aktiv mitarbeiten zu können.
Teilnehmende, die im Kreis Segeberg arbeiten oder arbeiten werden, nehmen gebührenfrei teil. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, an welcher Schule / OGS Sie tätig sind bzw. sein werden. Bei Nichtteilnahme oder wenn keine rechtzeitige Absage (7 Tage im Vorwege) erfolgt, erheben wir eine Ausfallgebühr.
Kursnummer | AU56.25 |
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Kursleitung | Junghans Jutta |
Wochentag | Dienstag |
Uhrzeit | 18:30 – 21:00 Uhr |
Kurs - Beginn | 25.06.2024 |
Kurs - Ende | 25.06.2024 |
Ort | Online-Unterricht |
Dauer | 1 Termin |
Unterrichtsstunden | 3,33 |
25.06.2024 |
18:30 - 21:00 Uhr |