Teilnahmebedingungen der VHS Henstedt-Ulzburg

  • Angleichung an die Schulverhältnisse
    Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben, gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten erwächst daraus nicht.
  • Anmeldeverfahren
    Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind auf den in diesem Programmheft vorhandenen Vordrucken (auch per Telefax einsendbar), soweit nicht anders vermerkt, schriftlich vor Beginn der Veranstaltung an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Anmeldungen sind zudem auch per E-Mail oder über die Homepage der VHS möglich. Auch Teilnehmer/innen, die Fortsetzungskurse der VHS besuchen, müssen sich ebenfalls auf diesem Wege in jedem Semester neu bei der VHS anmelden.
    Mit der Anmeldung ist die gleichzeitige Entrichtung der Entgelte verbunden! Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Einzahlungen. Anmeldungen können daher nur berücksichtigt werden, soweit im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS ist bemüht, bei Überfüllungen Ersatzkurse anzubieten.
    Soweit keine Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen. Eine Anmeldebestätigung gibt es aus organisatorischen Gründen derzeit nicht! Mit der Anmeldung werden die Entgeltordnung und die Satzung der VHS anerkannt. Beide sind in der Geschäftsstelle einzusehen.
  • Rücktrittsrecht
    Grundsätzlich ist ein Rücktritt (verbunden mit € 3,- Rücktrittsgebühr) nur bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn in schriftlicher Form möglich. Bei EDV-Kursen beträgt diese Frist grundsätzlich 14 Tage, bei Bildungsurlauben 21 Tage. Die Rücktrittsfrist bei Studienreisen ist gesondert im Programm vermerkt. Das Teilnehmer/innenentgelt wird vor Ablauf der jeweiligen Rücktrittsfrist in voller Höhe erstattet. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt werden die vollen Kursgebühren fällig.
    Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt. Abmeldungen bei Kursleiter/innen sind unwirksam. Für Veranstaltungen mit eingeschränktem Rücktrittsrecht gilt die jeweils im Ankündigungstext ausgewiesene Sonderregelung. In jedem Fall wird bei einem Rücktritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 3,00 erhoben.
  • Teilnehmer/-innenentgelt
    Das Teilnehmer/innenentgelt für den gewählten Kurs kann entweder durch Bareinzahlung in der Geschäftsstelle, durch Überweisung auf eines der VHS-Konten oder durch Erteilen einer Abbuchungsermächtigung entrichtet werden:
    Bankverbindungen:
    VR Bank in Holstein eG, IBAN: DE54 2219 1405 0067 1048 40, BIC: GENODEF1PIN
    Im Falle des Versäumnisses werden Mahngebühren lt. § 4,2 der Entgeltordnung erhoben.

    Achtung: Nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist sind sowohl die Kursgebühr, als auch die Materialumlage/Lebensmittelumlage in vollem Umfang zu bezahlen.

  • Ermäßigung

    Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises vor Kursbeginn eine Ermäßigung in Höhe von 75% auf die Kursgebühr, sofern dieses nicht von vornherein ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
    Mitglieder der VHS Henstedt-Ulzburg e.V. erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf die Kursgebühr, sofern diese nicht von vornherein ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
    Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf in der Kursgebühr enthaltene Lernmaterialien, Umlagen oder Prüfungsgebühren. Diese müssen in voller Höhe entrichtet werden.
    Für Veranstaltungen oder Lehrgänge, die in Kooperation mit anderen Volkshochschulen oder anderen Institutionen durchgeführt werden, gelten eingeschränkte Ermäßigungsmöglichkeiten. Die jeweiligen Konditionen werden auf einen mündlichen oder schriftlichen Antrag hin ermittelt und kurzfristig beschieden.

  • Ausstellen von Bescheinigungen
    Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung – ausgenommen bei Bildungsurlauben und BOW-Lehrgängen – ist ein Verwaltungsentgelt in Höhe von € 3,00 zu entrichten.
  • Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft bei der VHS beträgt p.a. für Einzelpersonen € 12,00, für Ehepaare € 17,00, für eine Familie € 24,00.
  • Erstattung
    Wenn die VHS einen Kurs einstellen muss, werden die bereits eingezahlten Teilnehmer/innenentgelte zurückerstattet, und zwar bis zum dritten Kurstermin in voller Höhe und nach dem dritten Kurstermin je nach Zahl der entfallenden Kurstermine.
  • Haftung
    Für die Teilnehmer/innen der VHS besteht Unfall- und Sachdeckungsschutz nur entsprechend der Satzung der schadenregulierenden Stelle. Kleidungsstücke und Wertgegenstände bitten wir selbst zu beaufsichtigen.
  • Eine kleine Bitte
    Bedenken Sie bitte, dass die VHS in den Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist und wir deshalb dort geltende Bestimmungen beachten müssen. Das gilt besonders für das Rauchen, das in den Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen wir besonders schonend behandeln.
  • Weiterbildungsberatung-Einstufungsberatung für Sprachkurse
    Wenn Sie nicht wissen, welchen Kursus Sie belegen sollen oder mehr Informationen benötigen, wie Sie sich persönlich oder beruflich fortbilden bzw. einen anerkannten Abschluss erwerben können, beraten wir Sie gerne nach terminlicher Vereinbarung. Für die richtige Einstufung in einen unserer Sprachkurse bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer kostenlosen Einstufungsberatung. Setzen Sie sich mit uns zur Vereinbarung eines Termins mindestens 10 Tage vor Kursbeginn in Verbindung.

VHS Henstedt-Ulzburg