Dyskalkulie

Und was bitte ist Dyskalkulie?

Dyskalkulie ist eine Störung der Rechenfähigkeit. Aber nicht jedes Kind, das schlecht rechnet, leidet unter einer Dyskalkulie. Wenn die Leistungen im Fach Mathematik extrem schlecht sind, das Kind in den anderen Fächern aber gut mithalten kann, könnte dies ein Hinweis sein. Etwa vier Prozent eines Jahrganges sind von einer „echten“ Rechenstörung betroffen. Jedoch gelten rund zehn Prozent aller Kinder einer Alterklasse als rechenschwach und bedürfen besonderer Förderung. Die Grenzen sind fließend und führen leicht zu einer Verwechslung. Lassen Sie sich beraten.

Weitere Informationen und Beratung:

Ramona Bücker
(Leiterin des Förderzentrums)

04193 / 7553003

Wie ist Dyskalkulie zu erkennen?

Es gibt keine typischen Fehler, die Kinder mit einer Rechenstörung machen. Je nach Klassenstufe kommen immer neue Probleme dazu. Generell beeinträchtigt die Dyskalkulie die Fertigkeit, die grundlegenden Rechenarten Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division zu beherrschen. Kinder mit einer Rechenstörung brauchen daher extrem lang, um Aufgaben zu lösen. Für sie ist die Dimension des Rechenraumes nicht erfassbar und sie tun sich schwer, Zahlen, Mengen und Größen ins Verhältnis zu setzen. Ein Dyskalkuliker wundert sich deshalb überhaupt nicht, wenn er die Zahlen 3 und 5 addiert und auf das Ergebnis 2 kommt.

Die Symptome von Dyskalkulie

Eine Dyskalkulie offenbart sich durch Schwächen in zwei Bereichen:

Mengen und Zahlen

Bereits im Vorschulalter fallen Schwierigkeiten auf, zum Beispiel beim

  • Einschätzen, Vergleichen und Sortieren von Mengen
  • Zählen (aufwärts, abwärts)
  • Einteilen des Zahlenraumes in Zehner, Hunderter und Tausender
  • Rechnen in Maßeinheiten (Geld, Uhrzeit, Gewichte)

Rechenfertigkeiten

In den ersten Grundschuljahren machen Dyskalkuliker die gleichen Fehler wie ihre Klassenkameraden – nur viel häufiger und länger. Außerdem kommen sie oftmals nicht ohne Zählhilfen wie Finger oder Stifte aus. Probleme zeigen sich auch

  • im Wechsel zwischen den Rechenarten
  • beim Zerlegen von Zahlen
  • beim Rechnen mit Platzhaltern und Umkehrungen
  • das Erlernen des Einmaleins
  • bei der Übersetzung einer Textaufgabe in einen Rechenterm

Dyskalkulie-Förderung

Während die Lese-Rechtschreib-Störung als Lernproblem allgemein anerkannt ist, haben es Kinder und Jugendliche mit einer Rechenschwäche deutlich schwerer. Meistens heißt es lakonisch: „Das Kind ist einfach mathematisch unbegabt.“ Aber Dyskalkuliker leiden unter ihrer Teilleistungsschwäche seelisch und körperlich genauso wie Legastheniker (siehe Anzeichen von Legasthenie – psychische Auffälligkeiten).

Förderung mit Herz und Verstand

Wichtigstes Ziel unserer pädagogischen Maßnahmen ist, die meist demotivierten Kinder in ihrem seelischen Gleichgewicht zu stabilisieren. Oft haben sie eine Reihe von frustrierenden Erlebnissen hinter sich, verständnislose Reaktionen auf ihr Unvermögen, einfache Rechenoperationen auszuführen. „Das kann doch nun wirklich jedes Kleinkind.“ Hier setzt unsere Förderung an.

Der heilpädagogische Unterricht in den Kleingruppen basiert wahlweise auf dem „Kieler Zahlenmodell“ oder dem computergestützten „mathe 2000“. Beide Ansätze helfen, den Zahlenbegriff und Rechenraum besser zu erfassen und zu verinnerlichen. Darauf aufbauend wird der sichere Umgang mit den Grundrechenarten und Textaufgaben sowie den Maßen und Größen geübt. Darüber hinaus bieten wir bis zur 8. Klasse ein Intensiv-Training der Grundlagen der Bruchrechnung, der Geometrie und der Algebra.

Der Unterricht findet entweder einmal in der Woche 90 Minuten oder 2 mal 45 Minuten pro Woche statt (Termine nach Absprache).

Vor Beginn einer Förderung führen wir Einstufungstests durch. Unsere qualitative Analyse bringt sicheren Aufschluss über den aktuellen Stand des Kindes.

Gebühren- und Teilnahmebedingungen

für den Legasthenie-Förderunterricht

Die Gebühr für den Unterricht in einer Kleingruppe bis maximal 4 Personen beträgt monatlich  98,00 Euro . Der Unterricht umfasst 90 Minuten pro Woche. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Einzelförderung, die Gebühr hierfür beträgt  für 45 Minuten Unterricht pro Woche monatlich 150,00 Euro. Die Teilnahmegebühr wird nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Schulferien entrichtet. Alle 12 Monate sind im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem der/die Schüler/-in nach Anmeldung am Unterricht teilnehmen kann, und endet mit dem Letzten des Monats, in dem er/sie ausscheiden kann.

Die Gebühr wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Gebührenpflichtig sind bei Schülern und Jugendlichen ihre gesetzlichen Vertreter.

Zusätzlich wird für ein zu erfolgendes Anamnesegespräch und eine Einzelbeobachtung eine einmalige Gebühr von 98,00 Euro erhoben. Diese ist, unabhängig davon, ob eine Förderung anschließt, in jedem Falle zu entrichten.

Für das Ausstellen von Bescheinigungen erheben wir eine einmalige Gebühr von 50,00 Euro. Bei einer Anmeldung zum Förderunterricht entfällt diese Gebühr.

Die Anmeldung ist jederzeit möglich, Abmeldungen sind nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. Die An- und Abmeldung eines/einer Teilnehmer/-in muss schriftlich bei der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg erfolgen.

Der Unterricht in der Kleingruppe umfasst zwei Schulstunden wöchentlich. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage gelten nicht als Schulferientage.

Muss der Förderunterricht aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat (zum Beispiel Verhinderung der Lehrkraft) ausfallen, so soll der Unterricht nachgeholt werden. In der Regel wird Vertretungsunterricht angeboten. Kann der Unterricht nicht nachgeholt oder vertreten werden, so wird der entsprechende Anteil der Gebühr für diese Zeit zurückerstattet. Das gilt nicht für gesetzliche Feiertage und Ferien.

Fällt der Unterricht an den staatlichen Schulen auf Grund höherer Gewalt (zum Beispiel Schnee, Unwetter) kurzfristig aus, betrifft dies auch den Unterricht des Förderzentrums der Volkshochschulen. Eine Gebührenerstattung wird in diesem Falle nicht gewährt.

Fehlzeiten der Schüler/-innen (zum Beispiel wegen Krankheit) können in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.

Henstedt-Ulzburg, den 01.12.2021