Gebühren- und Teilnahmebedingungen
für den Legasthenie-Förderunterricht
Die Gebühr für den Unterricht in einer Kleingruppe beträgt monatlich 98,00 Euro . Der Unterricht umfasst 90 Minuten pro Woche. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Einzelförderung, die Gebühr hierfür beträgt für 45 Minuten Unterricht pro Woche monatlich 150,00 Euro. Die Teilnahmegebühr wird nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Schulferien entrichtet. Alle 12 Monate sind im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem der/die Schüler/-in nach Anmeldung am Unterricht teilnehmen kann, und endet mit dem Letzten des Monats, in dem er/sie ausscheiden kann.
Die Gebühr wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Gebührenpflichtig sind bei Schülern und Jugendlichen ihre gesetzlichen Vertreter.
Zusätzlich wird für ein zu erfolgendes Anamnesegespräch und eine Einzelbeobachtung eine einmalige Gebühr von 80,00 Euro erhoben. Diese ist, unabhängig davon, ob eine Förderung anschließt, in jedem Falle zu entrichten.
Für das Ausstellen von Bescheinigungen erheben wir eine einmalige Gebühr von 50,00 Euro. Bei einer Anmeldung zum Förderunterricht entfällt diese Gebühr.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich, Abmeldungen sind nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. Die An- und Abmeldung eines/einer Teilnehmer/-in muss schriftlich bei der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg erfolgen.
Der Unterricht in der Kleingruppe umfasst zwei Schulstunden wöchentlich. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage gelten nicht als Schulferientage.
Muss der Förderunterricht aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat (zum Beispiel Verhinderung der Lehrkraft) ausfallen, so soll der Unterricht nachgeholt werden. In der Regel wird Vertretungsunterricht angeboten. Kann der Unterricht nicht nachgeholt oder vertreten werden, so wird der entsprechende Anteil der Gebühr für diese Zeit zurückerstattet. Das gilt nicht für gesetzliche Feiertage und Ferien.
Fällt der Unterricht an den staatlichen Schulen auf Grund höherer Gewalt (zum Beispiel Schnee, Unwetter) kurzfristig aus, betrifft dies auch den Unterricht des Förderzentrums der Volkshochschulen. Eine Gebührenerstattung wird in diesem Falle nicht gewährt.
Fehlzeiten der Schüler/-innen (zum Beispiel wegen Krankheit) können in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Henstedt-Ulzburg, den 01.12.2021